Sachkundenachweis

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Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), muss der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn der/die Halter/-in

  • erforderliche Sachkunde und die

  • Zuverlässigkeit besitzt,

  • den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und

  • für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat

  • und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

Der Nachweis der Sachkunde kann durch die dafür vorgesehene Prüfung in unserer Praxis erbracht werden. Gerne stellen wir darüber nach bestandener Prüfung die entsprechenden Bescheinigungen aus.

Zur besseren Vorbereitung der Prüfung finden Sie die Fragebögen mit zugehörigen Lösungsschablonen auf der Internetpräsenz der Tierärztekammer Nordrhein unter folgendem Link:

http://www.tieraerztekammer-nordrhein.de/

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